Vergaberecht
Das Vergaberecht regelt die Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand, teilweise aber auch privater Auftraggeber. Zu letzteren zählen etwa private Versorger für Trinkwasser und Energie oder Unternehmen im Verkehrsbereich. Wichtigstes Ziel der darin enthaltenen Rechtsnormen ist die Deckung des Beschaffungsbedarfs im öffentlichen Bereich unter möglichst wirtschaftlicher und sparsamer Verwendung von Haushaltsmitteln. Darüber hinaus soll das Vergaberecht einen fairen Wettbewerb sicherstellen, für den die Gebote der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz gelten, sowie Vetternwirtschaft und Korruption unterbinden. Daneben wird es auch als strategisches Instrument genutzt, um politische Ziele durchzusetzen, indem beispielsweise Nachhaltigkeit, Umweltschutz, Innovation oder soziale Aspekte als Kriterien für Vergaben herangezogen werden.

Öffentliche Beschaffung: Wirtschaftlichkeit vs. Klimaschutz
Klimaschutz spielt in vielen rechtlichen Belangen eine zunehmend größere Rolle. Für Kommunen wird dies beim Thema öffentliche Beschaffung sehr deutlich. Denn hier gilt es in nachhaltig produzierte Produkte zu investieren und umweltbewusst agierenden Unternehmen den Vorzug zu geben. Dass dies nicht ganz günstig ist, liegt auf der Hand. Eine Bestandsaufnahme.
2. Februar 2023
Klimaschutz mit Plan
Anfang des Jahres hat die Stadt Würzburg ihr Klimaschutzkonzept beschlossen. Hierin verpflichtet sie sich, bis spätestens 2040 klimaneutral zu sein und das auf sozialverträgliche Weise. Welche Schritte geht Würzburg auf diesem Weg? / Ein Gespräch mit Philipp Mähler, Klimaschutzmanager der Stadt.
1. April 2022Bürgerinformation zum Thema Vergaberecht
Für die Einwohner unserer Städte und Gemeinden veröffentlichen wir hier wertvolle Informationen zu nachhaltigem Leben und geben Tipps, die jeder im Alltag ganz einfach umsetzen kann.