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Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft

In einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft wird erneuerbare Energie von den daran Beteiligten in erster Linie produziert und selbst verbraucht, kann aber von diesen auch (z. B. in Quartierspeichern) gespeichert und verkauft werden. Es handelt sich dabei um eine Form der Bürgerenergie. Da die Akteure in einer solchen Gemeinschaft zugleich Produzierende und Konsumierende sind, werden sie mitunter auch als „Prosumer“ (aus engl. producer + consumer) bezeichnet. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 ist als eine Form der Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft die Bürgerenergiegesellschaft definiert. Dabei handelt es sich um eine genossenschaftlich organisierte Gemeinschaft, die mindestens 50 natürliche Personen als stimmberechtigte Mitglieder oder Anteilseigner umfassen muss.

Bürgerinformation zum Thema Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft

Für die Einwohner unserer Städte und Gemeinden veröffentlichen wir hier wertvolle Informationen zu nachhaltigem Leben und geben Tipps, die jeder im Alltag ganz einfach umsetzen kann.

Kommunen mit Projekten zu Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft