Abfallrahmenrichtlinie
Die Abfallrahmenrichtlinie ist das zentrale Regelwerk der europäischen Abfallwirtschaft. Sie dient den EU-Mitgliedsstaaten als Maßgabe bei der Gestaltung und Umsetzung von national geltendem Abfallrecht. In der Rahmenrichtlinie sind Schlüsselbegriffe und Maßnahmen zur Abfallverwertung definiert. Zentral ist dabei die fünfstufige Abfallhierarchie, welche den umweltbewussten Umgang mit Abfall im Sinne der Kreislaufwirtschaft beschreibt. Die Abfallrahmenrichtlinie wurde von der Europäischen Gemeinschaft erlassen und trat erstmals im Dezember 2008 in Kraft. Die jüngste Anpassung der Richtlinie erfolgte 2018 vor dem Hintergrund des EU-Kreislaufwirtschaftspakets. In Deutschland ist die Abfallrahmenrichtlinie in Form des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) rechtlich umgesetzt.
Bürgerinformation zum Thema Abfallrahmenrichtlinie
Für die Einwohner unserer Städte und Gemeinden veröffentlichen wir hier wertvolle Informationen zu nachhaltigem Leben und geben Tipps, die jeder im Alltag ganz einfach umsetzen kann.