Lexikon

Abfallrahmenrichtlinie

Die Abfallrahmenrichtlinie ist das zentrale Regelwerk der europäischen Abfallwirtschaft. Sie dient den EU-Mitgliedsstaaten als Maßgabe bei der Gestaltung und Umsetzung von national geltendem Abfallrecht. In der Rahmenrichtlinie sind Schlüsselbegriffe und Maßnahmen zur Abfallverwertung definiert. Zentral ist dabei die fünfstufige Abfallhierarchie, welche den umweltbewussten Umgang mit Abfall im Sinne der Kreislaufwirtschaft beschreibt. Die Abfallrahmenrichtlinie wurde von der Europäischen Gemeinschaft erlassen und trat erstmals im Dezember 2008 in Kraft. Die jüngste Anpassung der Richtlinie erfolgte 2018 vor dem Hintergrund des EU-Kreislaufwirtschaftspakets. In Deutschland ist die Abfallrahmenrichtlinie in Form des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) rechtlich umgesetzt.

Sortieranlage für Hausmüll
Abfall Trier 1. Mai 2022

Rohstoffe aus Siedlungsabfällen

Die Kommune Trier setzt mit einer neuen Sortieranlage für Hausmüll neue Maßstäbe in punkto umweltfreundliche Abfallbehandlung. Klimaschutz Kommune sprach mit Michael Recht, Betriebsleiter der Regionalen Entsorgungsgesellschaft Trier (RegEnt GmbH), die die Abfälle des Zweckverbands Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) zur Aufbereitung annimmt.

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