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Allgemein 1. Januar 2022

Neue Bundesregierung

Die neue Regierung hat ihre Arbeit aufgenommen. Laut Koalitionsvertrag sind starke Kommunen ihr Ziel. Klimaschutz Kommune wirft einen Blick auf zentrale Zielstellungen.

Die neue Bundesregierung hat sich für die Kommunen in Deutschland viel vorgenommen. Das verspricht jedenfalls der Koalitionsvertrag 2021. Darin enthalten sind zahlreiche Zielstellungen, die zu starken Kommunen „mit einem hohen Maß an Entscheidungsfreiheit vor Ort“ beitragen sollen. Neben dieser Stärke und der damit einhergehenden verlässlichen Daseinsvorsorge sind Maßnahmen in den Bereichen Klima- bzw. , Mobilität und besonders hervorzuheben. Auch die Umsetzung einer soll stark vorangetrieben werden.

Entlastung der Kommunen von Altschulden

Da die Stärke von Kommunen in erster Linie von ihren Finanzen abhängt, setzt der Ampel-Koalitionsvertrag mit verschiedenen Hebeln zur finanziellen Unterstützung an. Einer davon besteht etwa in der Entlastung von Altschulden. Grundlage hierfür sei allerdings ein übergreifender Konsens zwischen Bund und Ländern sowie eine Änderung des Grundgesetzes. In Gesprächen mit den Ländern soll 2022 „dafür Sorge getragen werden, dass eigene Beiträge zur Entschuldung geleistet werden, eine erneute derartige Überschuldung künftig rechtssicher verhindert, die Investitionskraft gestärkt und ein enges Monitoring etabliert wird.“ Zudem sollen bei neuen Aufgaben, „die der Bund auf die anderen Ebenen übertragen will“, stärker auf die Ausgewogenheit der Finanzierung geachtet werden.

Förderprogramme für kommunale Investitionstätigkeit

Ebenso bekennt sich der Bund u. a. im und der Transformation zur Unterstützung kommunaler Investitionstätigkeit. Hierfür will die Bundesregierung z. B. Investitionshindernisse bei den Förderprogrammen abbauen und die Bedingungen zur Inanspruchnahme vor allem für überschuldete oder steuerschwache Kommunen gezielt anpassen. Für letztere sollen mitunter Eigenanteile reduziert oder gar ersetzt werden. Gleichsam sind eine Entbürokratisierung der Förderprogramme sowie praxistaugliche Fristen in enger Abstimmung zwischen Bund, Kommunen und Ländern vorgesehen. Fördermittel, die nicht abgerufen wurden, sollen auch überjährig zweckgebunden zur Verfügung gestellt werden.

Weiterentwicklung des gesamtdeutschen Fördersystems

Generell plant die junge Regierung zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse eine Weiterentwicklung des gesamtdeutschen Fördersystems (und der darin gebündelten Programme), die sich an der Stärkung der strukturschwachen Regionen orientiert. So sollen etwa die Mittel aus GRW (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) und GAK (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“) pro Jahr dynamisch erhöht werden. Zudem will der neue Gesetzgeber die Möglichkeiten der Infrastrukturförderung beider Förderinstrumente erweitern, ihre Anwendbarkeit flexibler gestalten sowie die Übertragbarkeit der Mittel auf Folgejahre sicherstellen.

Klima- und Umweltschutz als roter Faden der Bundesregierung

Vor dem Hintergrund des Klimawandels steht bei der neuen Bundesregierung wie bei keiner zuvor der Klima- und Umweltschutz im Fokus, der sich dementsprechend als roter Faden durch eine Vielzahl von Bereichen zieht. Zentral ist der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien und die Organisation der dafür notwendigen Flächen. Alle dafür erforderlichen Maßnahmen sollen noch im ersten Halbjahr 2022 gemeinsam mit Ländern und Kommunen angestoßen werden. Standort- und Nachbarkommunen sollen künftig auch bei Bestandsanlagen an der Wertschöpfung für Freiflächen-Photovoltaik- und Onshore-Windkraft-Anlagen beteiligt werden. Bei Neuanlagen wird diese Beteiligung verpflichtend. Ebenso will die Regierung finanzielle Instrumente zur Erhöhung der Akzeptanz in Kommunen prüfen, die vom Übertragungsnetzausbau betroffen sind.

Ausbau kommunaler Wärmeversorgung

Aus kommunalwirtschaftlicher Sicht wollen sich die Koalitionspartner für eine „flächendeckende kommunale und den Ausbau der Wärmenetze einsetzen“. Dabei streben sie einen sehr hohen Erneuerbaren-Anteil in der Wärmeversorgung an – bis 2030 soll dieser 50 Prozent betragen. Bis zur Versorgungssicherheit durch grüne Energiequellen bedürfe es allerdings noch Gaskraftwerken. Diese sollen zur Nutzung der bestehenden Infrastrukturen auch an etablierten Kraftwerksstandorten gebaut werden, und zwar so, „dass sie auf klimaneutrale Gase (H2-ready) umgestellt werden können“.

Gemeinsame Klimaanpassungsstrategie von Bund und Ländern

Hervorzuheben sind auch die Pläne für ein Klimaanpassungsgesetz und eine gemeinsame Klimaanpassungsstrategie von Bund und Ländern, mit der die Wasserinfrastruktur – sowohl für Starkregenereignisse als auch für Dürreperioden – klimafest gestaltet werden soll. Ein Aktionsprogramm „Natürlicher Klimaschutz“ stärkt und finanziert zudem Renaturierungsmaßnahmen zur von Ökosystemen wie Mooren, Wäldern, Auen oder Grünland. Kommunen sollen zudem bei der Starkregenprävention durch den Bund unterstützt werden.

Bundesregierung setzt auf nachhaltigen Individualverkehr

Auch beim Thema Mobilität steht der Klimaschutz im Vordergrund. Hier will die Regierung zum einen ein Programm „schnelle Kapazitätserweiterung“ auflegen sowie „Bahnhofsprogramme bündeln und stärken, das Streckennetz erweitern, Strecken reaktivieren und Stilllegungen vermeiden und eine Beschleunigungskommission Schiene einrichten“. Zum anderen sollen Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung so angepasst werden, „dass neben der Flüssigkeit des Verkehrs die Ziele des Umwelt- und Klimaschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen“. Zudem werden Kommunen beim Ausbau der Ladeinfrastruktur unterstützt und die Radinfrastrukturförderung fortgeführt.

Nachhaltige Digitalisierung für eine effizientere Verwaltung

Ein weiteres Kernthema des Koalitionsvertrags ist die Digitalisierung, deren Potenzial für Entfaltungsmöglichkeiten der Menschen, Wohlstand, Freiheit, soziale Teilhabe und erschlossen und genutzt werden soll. Demnach werden Voraussetzungen für eine erfolgreiche und praktikable Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in den Kommunen durch den Bund geschaffen. Ebenso wird das Bundesprogramm Smart Cities fortgeschrieben und unter Einbeziehung städtebaulicher Fragen auf Smart Regions erweitert werden. Besonderes Augenmerk liegt mitunter auch auf Potenzialen für effizienteres Verwaltungshandeln und die Beschleunigung von Abläufen auf sämtlichen staatlichen Ebenen. Auch sollen beispielsweise offene Standards für alle öffentlichen IT-Projekte etabliert werden.

Starke Impulse für Kreislaufwirtschaft

Auch das Thema Kreislaufwirtschaft wird – wenn auch nicht auf kommunaler Ebene, sondern übergeordnet – im Koalitionsvertrag gewürdigt. Darin heißt es klar: „Wir fördern die Kreislaufwirtschaft als effektiven Klima- und Ressourcenschutz, Chance für nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und Arbeitsplätze.“ Unter anderem sollen in einer „Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie“ verschiedene rohstoffpolitische Strategien gebündelt und auf deren Grundlage dann auch einheitliche Standards in der EU verfolgt werden. Zudem werde die erweiterte Herstellerverantwortung auf europäischer Ebene gestärkt, ebenso wie die „Abfallvermeidung durch gesetzliche Ziele und ökologisch vorteilhafte Mehrweg-, Rücknahme- und Pfandsysteme sowie Branchenvereinbarungen“. Ferner soll ein Anreizsystem für die umweltgerechte Entsorgung bestimmter Elektrogeräte und gefährlicher Lithium-Ionen-Batterien geschaffen werden.

Offen bleibt bei allen genannten Maßnahmen die Frage nach der Finanzierung. Ebenso werden in dem Regierungsfahrplan keine Priorisierungen vorgenommen. Angesichts begrenzter Haushaltsmittel gehen Kritiker daher davon aus, dass es bei manchen Zielsetzungen bei gut gemeinten Wünschen bleiben wird.

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