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Allgemein 4. Februar 2022

Kommunen und der European Green Deal

Mit dem European Green Deal soll die europäische Wirtschaft und Gesellschaft umfassend transformiert werden. Dabei spielen Kommunen eine zentrale Rolle. Ein Überblick über die wichtigsten Strategien und Finanzierungsmöglichkeiten.

bis 2050, grünes Wachstum und das für alle: So lautet der grobe Fahrplan der EU-Kommission unter Leitung von Ursula von der Leyen. Mit dem 2019 beschlossenen European Green Deal will sich Europa weltweit als Vorreiter in Sachen positionieren. Gleichzeitig soll die Wirtschaft umgebaut werden und zwar so, dass ihr Wachstum unabhängig von Ressourcennutzung funktioniert und alle Menschen und Regionen dabei mitgenommen werden. Kommunen kommt in diesem ehrgeizigen Plan eine entscheidende Rolle zu. Denn sie sind letztlich die Orte, an denen Veränderungen und Innovationen stattfinden.

Was ist der European Green Deal?

Zuerst aber einmal: Der ist kein Gesetz. Er ist auch keine Umweltpolitik im bisherigen Sinne. Vielmehr stellt er ein langfristiges Ziel dar, zu dessen Erreichung alle Mitgliedstaaten, Länder und Kommunen beitragen können. Innerhalb des Rahmens, den die EU mit ihrem Green Deal formuliert, soll in den kommenden Jahrzehnten eine umfassende Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft erfolgen – hin zu einer neuen nachhaltigen, sozialen Marktwirtschaft. Im Zentrum stehen dabei die sogenannten vier Ds: , , Dezentralisierung sowie demokratische Beteiligung und Entscheidung.

Konkrete Initiativen und Strategien

Auch wenn der Green Deal zunächst wie eine eher schwammige Vision erscheint, gibt es bereits eine Vielzahl an handfesten Initiativen und Strategien. Für Kommunen sind dabei die folgenden derzeit interessant:

Oberstes Ziel ist es, Europa bis 2050 klimaneutral aufzustellen. Ein Etappenziel auf dem Weg dahin ist eine Verringerung der Nettoemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent (im Vergleich zu 1990). Das Europäische Klimagesetz soll für die kommenden 30 Jahre den Rahmen für klimabezogene Rechtsvorschriften in der EU und ihren Mitgliedsstaaten bilden und das gefasste Ziel der Klimaneutralität rechtsverbindlich festschreiben.

Im Rahmen des Aktionsplans für die sollen Produktion und Verbrauch auf kreislauforientierte Systeme umgestellt werden. In über 30 Aktionspunkten werden hier Anregungen gegeben zur Entwicklung nachhaltiger Produkte, zum Kreislaufprinzip in Produktionsprozessen und zur Stärkung der Position von Verbrauchern und öffentlichen Auftraggebern. Betroffen sind u. a. die Sektoren Kunststoffe, Textilien, Bauwesen und Gebäude, Verpackungen sowie Lebensmittel.

Mit dieser Strategie soll das Lebensmittelsystem der EU auf ein nachhaltiges Modell umgestellt werden. Dies trägt dann wiederum dazu bei, das übergeordnete Ziel von Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen. Neben dem Anspruch, ausreichende, erschwingliche und nahrhafte Lebensmittel im Einklang mit den planetarischen Grenzen zu erzeugen, steht u. a. auch die Verringerung von Lebensmittelverlusten und -verschwendung sowie die Verbesserung des Tierwohls im Fokus der Strategie.

Mit der Renovierungswelle sollen Gebäude in ganz Europa energieeffizient umgebaut werden. Denn mehr als ein Drittel der Treibhausgasemissionen in der EU gehen auf das Konto des Gebäudesektors. Ganz praktisch stehen dabei die Verbesserung der Energiebilanz von Gebäuden, beispielsweise durch die Steigerung der , die Verringerung des Energieverbrauchs und die Anwendung regenerativer Lösungen auf dem Plan. Zudem sollen vor dem Hintergrund der Kreislaufwirtschaft innovative und nachhaltige Bauverfahren sowie die Nutzung und Wiederverwendung von nachhaltig und lokal beschafftem Baumaterial gefördert werden.

Um Klimaneutralität zu erreichen, müssen die Emissionen durch den Verkehr bis 2050 um 90 Prozent gesenkt werden. Das bedeutet die nachhaltige Aufstellung aller Verkehrsträger. In einem multimodalen Verkehrssystem können alle Verkehrsteilnehmer auf nachhaltige Fortbewegungsalternativen zugreifen. Es müssen die richtigen Anreize geschaffen werden, um diesen Wandel möglichst schnell voranzutreiben. Zur Umsetzung dieser Ziele soll die Abhängigkeit fossiler Brennstoffe deutlich reduziert werden. Dies geschieht z. B. durch das Umrüsten ganzer Fahrzeugflotten auf elektronischen Antrieb. Auch soll das Verkehrsaufkommen auf nachhaltige Verkehrsträger wie ÖPNV verlagert und externe Kosten nach dem Verursacher- und Benutzerprinzip übernommen werden, z. B. durch CO2-Bepreisung und Infrastruktur-Gebühren.

Bis 2050 gilt es, Schadstoffe in Luft, Wasser und Böden derart zu verringern, dass sie keine negativen Einflüsse mehr auf Gesundheit und natürliche Ökosysteme haben. Bereits bis 2030 wird eine deutliche Verbesserung der Luft-, Wasser- und Bodenqualität angestrebt, z. B. durch weniger Schadstoffe in der Luft, durch weniger Kunststoffabfälle im Meer und in der Umwelt sowie durch weniger Pestizide. Außerdem sollen weniger Menschen durch Verkehrslärm gestört sowie das Abfallaufkommen deutlich verringert werden. Um diese Ziele zu erfüllen, sind u. a. die Angleichung der EU-Luftqualitätsstandards und Maßnahmen gegen Luftverschmutzung in Landwirtschaft, Industrie, Gebäude- und Energiesektor sowie Verkehr bedeutsam. Weiterhin sollen der nachhaltige und sparsame Umgang mit Wasser wie auch die Sanierung schadstoffbelasteter Böden vorangetrieben werden.

Mit dem Mechanismus für einen gerechten Übergang sollen Regionen unterstützt werden, die derzeit noch stark auf fossile Brennstoffe angewiesen sind oder über eine CO2-intensive Industrie verfügen. Gemäß dem übergeordneten Ziel „Niemand wird im Stich gelassen“ werden diese Regionen finanziell und technisch beim Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft unterstützt. Hierfür stehen bis 2027 bis zu 75 Milliarden Euro zur Verfügung. Konkret will man beispielsweise in neue grüne Arbeitsplätze und Umschulungsmaßnahmen investieren und die Energieeffizienz von Wohnraum verbessern. Für Kommunen außerdem interessant: Mit Geldern aus diesem Mechanismus wird ein nachhaltiger öffentlicher Verkehr, digitale Konnektivität und eine saubere Energieinfrastruktur gefördert.

Mittels dieser Strategie will die EU die Biodiversität in Europa bis 2030 auf den Weg der Erholung bringen. Um dies zu erreichen, sollen Schutzgebiete gestärkt und geschädigte Ökosysteme durch das Ausweiten von ökologisch/biologischer Landwirtschaft wiederhergestellt werden. Weniger schädliche Pestizide und mehr Baumpflanzungen fügen sich in diesen Kontext ein. Die Mitgliedsstaaten und insbesondere ihre einzelnen Länder und Kommunen setzen diese Strategie dann konkret in unterschiedlichen Sektoren wie Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei um.

Die Waldstrategie der EU baut auf der Biodiversitätsstrategie auf. Ihr Ziel: Quantität und Qualität der EU-Wälder steigern sowie ihren Schutz, ihre Wiederherstellung und Widerstandsfähigkeit stärken. Hierfür fordert die Strategie eine optimale Nutzung der Holzvorkommen im Einklang mit dem natürlichen Gleichgewicht und die Herstellung von langlebigen Holzprodukten, die Produkte aus fossilen Ressourcen ersetzen. Auch klima- und biodiversitätsfreundliche Waldbewirtschaftungsmethoden sowie der Ökotourismus stehen mehr im Fokus. Waldbesitzern und -bewirtschaftern will man Ausgleichszahlungen anbieten, wenn sie Teile ihrer Wälder unberührt lassen.

Diese Strategie dient der Verbesserung des Geldflusses zur Finanzierung einer nachhaltigen Wirtschaft. Mit den Instrumenten und Richtlinien im Rahmen dieser Strategie sollen Wirtschaftsakteure aller Sparten in die Lage versetzt werden, ihre Übergangspläne hin zur einer nachhaltigen Wirtschaft zu finanzieren sowie ihre Klima- und Umweltschutzziele umzusetzen. Gefördert werden soll zudem auch Inklusivität, d. h. dass auch einzelne kleine sowie mittelgroße Unternehmen einen besseren Zugang zu nachhaltigen Finanzierungsmöglichkeiten erhalten, sowie internationale Kooperationen für eine globale nachhaltige Finanzierungsagenda. Zu guter Letzt wird dargelegt, wie der Finanzsektor selbst etwas dazu beitragen kann, Green-Deal-Ziele zu erreichen, gleichzeitig resilienter zu werden und gegen Greenwashing vorzugehen.

Renovierungswelle kommt auf Kommunen zu

Nach Einschätzung von Michael Schmitz, Referent im Europabüro Brüssel des Deutschen Landkreistages, werden Kommunen vor allem stark von der Renovierungswelle betroffen sein, insbesondere durch den energieeffiziente Umbau öffentlicher Gebäude gemäß Energieeffizienzrichtlinie. Hier soll die Sanierungsquote auf 6 % (vormals 3 %) angehoben und auf alle Gebäude der öffentlichen Verwaltung (vormals nur Gebäude des Bundes) ausgeweitet werden, wie Michael Schmitz im Rahmen der Veranstaltung „Welche Rolle spielt der Green Deal für Kommunen“ der Regionalen Netzstelle Nachhaltigskeitsstrategien RENN.west N-Lab bereits im Februar 2021 sagte.

Die Null-Schadstoff-Strategie sowie die „Vom Hof auf den Tisch“-Strategie werden in naher Zukunft vor allem den ländlichen Raum beschäftigen. Und Kommunen allerorten sollten sich bereits heute intensiv mit nachhaltiger Mobilität auseinandersetzen, denn bis 2030 sollen 60 % der von öffentlichen Gebietskörperschaften genutzten Fahrzeuge emissionsarm, die Hälfte davon emissionsfrei sein. Der Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft wiederum dürfte für kommunale Abfallbetriebe interessant sein. Beispielsweise gibt es hier einen Vorschlag, die Systeme zur Getrenntsammlung von Abfällen zu harmonisieren, um Abfälle zukünftig effektiver zu sammeln und zu sortieren.

Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen des Green Deals

Der European Green Deal setzt viele Maßstäbe, die zur Verwirklichung kommunaler Nachhaltigkeitspolitik genutzt werden können. Aber: „Diesen vielen Bereichen stehen finanzielle Mittel gegenüber, die nicht alles abdecken, was zur Umsetzung der europäischen Maßnahmen nötig sein wird“, sagte Michael Schmitz im RENN.west N-Lab. Nichtsdestotrotz gibt es im Rahmen des Green Deals verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten auf europäischer Ebene. Die drei wesentlichsten sind die Aufbau- und Resilienzfazilität, die europäischen Struktur- und Investitionsfonds und der Fonds für einen gerechten Übergang.

Die Aufbau- und Resilienzfazilität ist Teil des Aufbauplans „NextGenerationEU“ und soll vor allem die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Corona-Pandemie abmildern. Weitere Ziele: Die europäischen Volkswirtschaften und Gesellschaften widerstandsfähiger und nachhaltiger gestalten sowie Herausforderungen und Chancen des ökologischen und digitalen Wandels besser bewältigen. Mit dem Fazilitäts-Instrument will die EU ihre Mitgliedsstaaten bei Reformen und Investitionen unterstützen. Insgesamt stehen hierfür 723,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Unterstützung ist befristet und leistungsbasiert, d. h. Mitgliedstaaten können bis Ende 2026 Finanzmittel für nationale Aufbau- und Resilienzpläne beantragen, wobei die konkrete Auszahlung der Mittel erst dann erfolgt, wenn die vereinbarten Etappenziele und Zielwerte erreicht sind.

Die europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) enthalten insgesamt fünf Finanzierungspakete:
  • Europäischer Fonds für regionale Entwicklung: Fördert eine ausgewogene Entwicklung der verschiedenen EU-Regionen.
  • Europäischer Sozialfonds: Fördert Arbeitnehmer, junge Menschen und Arbeitsuchende in Europa.
  • Kohäsionsfonds: Finanziert Verkehrs- und Umweltprojekte in Ländern mit einem Bruttonationaleinkommen pro Kopf von unter 90 Prozent des EU-Durchschnitts.
  • Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Finanziert besondere Herausforderungen, denen sich die ländlichen Gebiete der EU bei der Erreichung der Klimaneutralität gegenübersehen.
  • Europäischer Meeres- und Fischereifonds: Unterstützt bei der Einführung nachhaltiger Fischerei und der Verbesserung der Lebensqualität an Europas Küsten.
Ein wesentlicher Teil der Strukturfonds fließt auch in deutsche Kommunen und Regionen, beispielsweise zur Umsetzung von Energieeffizienz-Maßnahmen oder zur Beschaffung von „sauberen“ Fahrzeugen. In der aktuellen Förderperiode (2021 bis 2027) sind das circa 21 Milliarden Euro. Um Mittel aus diesen Töpfen zu bekommen, können Kommunen entsprechende Anträge an die jeweils zuständige Bank ihrer Bundesländer stellen. Diese verwalten die Fördermittel gemeinsam mit der Europäischen Union. Was konkret finanziert wird, vereinbaren Bund und Länder. Ganz neu: Über diese Fonds werden auch dezentrale Förderinstrumente gestärkt, d. h. lokale, von der örtlichen Bevölkerung angestoßene Entwicklungen.

Dieser Fonds ist ein neues Instrument der Kohäsionspolitik. Er soll Kohleregionen oder anderen Gebieten, die eine emissionsreiche Industrie haben, dabei helfen, KMU-Investitionen zu tätigen, Arbeitskräfte umzuschulen und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Auf lokaler Ebene werden hierfür Pläne gemacht, wie der Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft am besten ausgestaltet werden kann. Mit einem Volumen von insgesamt 17,5 Milliarden Euro für den Zeitraum 2021 bis 2027 ist dieser Fonds die erste Säule des Mechanismus für einen gerechten Übergang (siehe oben). Ergänzt wird der Mechanismus durch nationale Kofinanzierung und Übertragungen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie dem Europäischen Sozialfonds Plus.

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten, die zur Erreichung der Klimaneutralität genutzt werden, sind Mittel aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), der Darlehensfazilität zur Förderung grüner Investitionen sowie des Programms InvestEU, welches nachhaltige Investitionen in allen Wirtschaftssektoren unterstützt und dazu beiträgt, dass nachhaltige Praktiken bei privaten und öffentlichen Investoren Verbreitung finden.

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