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Sonderabfall

Als Sonderabfall werden umgangssprachlich alle Abfallarten bezeichnet, die gefährliche Eigenschaften aufweisen und eine Gefahr für die Gesundheit oder die Umwelt darstellen. Der fachlich korrekte Begriff lautet „gefährlicher Abfall“. Gefährliche Abfälle sind in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) durch einen Stern (*) hinter der Abfallschlüsselnummer gekennzeichnet. In der Regel ist eine gesonderte Entsorgung bzw. Verwertung erforderlich, z. B. über kommunale Sammelstellen.

Bürgerinformation zum Thema Sonderabfall

Für die Einwohner unserer Städte und Gemeinden veröffentlichen wir hier wertvolle Informationen zu nachhaltigem Leben und geben Tipps, die jeder im Alltag ganz einfach umsetzen kann.

Kommunen mit Projekten zu Sonderabfall