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Konnexitätsprinzip

Das Konnexitätsprinzip ist ein Begriff aus der Rechtswissenschaft und bezieht sich auf die Staatsfinanzen. Hinter dem Prinzip steckt ganz vereinfacht gesagt der Grundsatz: Wer bestellt, der bezahlt. Ganz konkret meint dies, dass Bund und Länder die Ausgaben tragen müssen, die sich aus der Wahrnehmung ihrer hoheitlichen Aufgaben ergeben. Übertragen sie diese Aufgaben auf andere staatliche Ebenen wie die Kommunen, müssen sie für einen finanziellen Ausgleich sorgen. Da die Aufteilung von Gesetzgebungskompetenz und Verwaltungshoheit jedoch nicht deckungsgleich ist und es zudem auch Gemeinschaftsaufgaben gibt, führt die praktische Anwendung des Konnexitätsprinzip häufig zu politischen Auseinandersetzungen.

Bürgerinformation zum Thema Konnexitätsprinzip

Für die Einwohner unserer Städte und Gemeinden veröffentlichen wir hier wertvolle Informationen zu nachhaltigem Leben und geben Tipps, die jeder im Alltag ganz einfach umsetzen kann.

Kommunen mit Projekten zu Konnexitätsprinzip