Klimaschutzgesetz
Im Klimaschutzgesetz sind alle Vorhaben verankert, die die Erfüllung der Klimaziele auf nationaler sowie internationaler Ebene gewährleisten sollen. 2022 hat die Bundesregierung diese Vorgaben verschärft und damit die Treibhausgasneutralität bis 2045 sowie Emissionssenkung um 65 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 bis 2030 festgelegt. Diese Ambitionen wirken sich auch auf die CO2-Minderungsziele in den Sektoren der Energiewirtschaft, Industrie, Baubranche, Landwirtschaft sowie beim Verkehr aus. Das Gesetz betont zudem den Beitrag natürlicher Ökosysteme – sprich Moore und Wälder – zum Klimaschutz. Diese sind wichtig, um unvermeidbare Restemissionen von Treibhausgasen zu binden. Die Verantwortung für die Erreichung der Ziele in den einzelnen Bereichen liegt beim jeweiligen Bundesministerium.
Bürgerinformation zum Thema Klimaschutzgesetz
Für die Einwohner unserer Städte und Gemeinden veröffentlichen wir hier wertvolle Informationen zu nachhaltigem Leben und geben Tipps, die jeder im Alltag ganz einfach umsetzen kann.