Katastrophenschutz
Katastrophenschutz ist neben dem Zivilschutz Teil des übergeordneten Bevölkerungsschutzes sowie der allgemeinen nicht polizeilichen Gefahrenabwehr. Hierunter werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die zum Schutz von Menschen (einschließlich der Versorgung mit lebensnotwendigen Gütern), Umwelt und Sachwerten während oder vor einer Katastrophe ergriffen werden. Auch die Maßnahmenplanung ist im Katastrophenschutz mit inbegriffen. Der Katastrophenfall ist gegeben, wenn die zuständige Behörde oder Organisation (z. B. örtliche Feuerwehr) in ihren Mitteln überfordert und eine übergeordnete Koordination des Einsatzes erforderlich ist. Die Durchführung des Katastrophenschutzes obliegt in Deutschland gemäß §§ 30 und 70 des Grundgesetzes den Ländern.
Bürgerinformation zum Thema Katastrophenschutz
Für die Einwohner unserer Städte und Gemeinden veröffentlichen wir hier wertvolle Informationen zu nachhaltigem Leben und geben Tipps, die jeder im Alltag ganz einfach umsetzen kann.