CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
Mit dem am 19. April 2017 in Kraft getretenen CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz wurde die CSR-Richtlinie (2014/95/EU) in deutsches Recht umgesetzt. Kapitalorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen mit mehr als 500 Mitarbeitenden müssen demnach ihren (Konzern-)Lagebericht um Angaben zu nicht finanziellen Aspekten ergänzen. Dazu zählen u. a. Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, das Diversitätskonzept, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Bestechung und Korruption. Liegt über bestimmte Aspekte kein ausgearbeitetes Konzept vor, gilt das „Comply or Explain“-Prinzip und das betreffende Unternehmen muss dies nachvollziehbar begründen.
Bürgerinformation zum Thema CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
Für die Einwohner unserer Städte und Gemeinden veröffentlichen wir hier wertvolle Informationen zu nachhaltigem Leben und geben Tipps, die jeder im Alltag ganz einfach umsetzen kann.