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CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz

Mit dem am 19. April 2017 in Kraft getretenen CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz wurde die CSR-Richtlinie (2014/95/EU) in deutsches Recht umgesetzt. Kapitalorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen mit mehr als 500 Mitarbeitenden müssen demnach ihren (Konzern-)Lagebericht um Angaben zu nicht finanziellen Aspekten ergänzen. Dazu zählen u. a. Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, das Diversitätskonzept, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Bestechung und Korruption. Liegt über bestimmte Aspekte kein ausgearbeitetes Konzept vor, gilt das „Comply or Explain“-Prinzip und das betreffende Unternehmen muss dies nachvollziehbar begründen.

Bürgerinformation zum Thema CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz

Für die Einwohner unserer Städte und Gemeinden veröffentlichen wir hier wertvolle Informationen zu nachhaltigem Leben und geben Tipps, die jeder im Alltag ganz einfach umsetzen kann.

Kommunen mit Projekten zu CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz