AVBWasserV
In der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) werden die Versorgungsbedingungen, denen je nach Wasserversorgung die Vertragsbestimmungen bzw. Satzungsregelungen unterliegen, verbindlich definiert. Diese sind immer zwingend wirksam, ganz gleich, ob es sich um öffentlich-rechtliche Satzungsregelungen oder privatrechtliche Wasserversorgungsverträge handelt. Gegenstand der Verordnung sind bspw. Regelungen zur Bedarfsdeckung, Art und Umfang der Versorgung, Haftung bei Störungen, Messeinrichtungen, Kundenanlagen, Zutrittsrecht, technische Anschlussbedingungen, Messung, Verwendung des Wassers sowie Zahlungen, Laufzeiten und Kündigung.
Bürgerinformation zum Thema AVBWasserV
Für die Einwohner unserer Städte und Gemeinden veröffentlichen wir hier wertvolle Informationen zu nachhaltigem Leben und geben Tipps, die jeder im Alltag ganz einfach umsetzen kann.