Lexikon

AVBWasserV

In der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) werden die Versorgungsbedingungen, denen je nach Wasserversorgung die Vertragsbestimmungen bzw. Satzungsregelungen unterliegen, verbindlich definiert. Diese sind immer zwingend wirksam, ganz gleich, ob es sich um öffentlich-rechtliche Satzungsregelungen oder privatrechtliche Wasserversorgungsverträge handelt. Gegenstand der Verordnung sind bspw. Regelungen zur Bedarfsdeckung, Art und Umfang der Versorgung, Haftung bei Störungen, Messeinrichtungen, Kundenanlagen, Zutrittsrecht, technische Anschlussbedingungen, Messung, Verwendung des Wassers sowie Zahlungen, Laufzeiten und Kündigung.

Luftaufnahme eines Wasseraufbereitungsbeckens mit Abwasser. (Foto: Kalyakan, AdobeStock)
Wasser Goslar 30. Juni 2026

Kommunalabwasserrichtlinie (KARL): Was Kommunen jetzt wissen und planen müssen

Die novellierte EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) stellt die Wasserwirtschaft vor eine große Aufgabe: Um der zunehmenden Belastung von Gewässern durch schädliche Spurenstoffe entgegenzuwirken, müssen Abwässer künftig noch besser gereinigt werden. Betreiber von Kläranlagen sind daher verpflichtet, eine vierte Reinigungsstufe einzuführen.

Wasserwirtschaft in Kommunen
Wasser 3 Kommunen 1. August 2022

Klimawandel, Kommunen und Wasser

Nachhaltiges Wassermanagement ist im Zuge des Klimawandels zu einer der großen Zukunftsherausforderungen geworden. Bei deren Bewältigung spielen Kommunen eine wichtige Rolle.

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