Gas wird teuerer mit der neuen Gasumlage Wolfilser@Adobe.Stock
Energie 1. September 2022

Gasumlage: VKU-Chef warnt vor Zahlungsproblemen bei Stadtwerken

Die Gasumlage kommt: Ab Oktober müssen Verbraucherinnen und Verbraucher eine vorläufige Umlage pro Kilowattstunde Gas zahlen. Der Preis steht fest, doch die neue Regelung lässt noch einige Fragen offen.

Die von der Bundesregierung geplante Gasumlage ist nun konkret: Ab Oktober 2022 müssen Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzliche 2,4 Cent pro Kilowattstunde zahlen. Als Grund für die Umlage gibt Bundeskanzler Olaf Scholz die wirtschaftlichen Schwierigkeiten von Energiekonzernen in der aktuellen Gasmangellage an, vor allem die des bundesweit größten Gasimporteurs Uniper. Letzterer hat langfristige Verträge mit Russland, die derzeit von russischer Seite nicht erfüllt werden. In einem Pressestatement betonte Scholz: „Uniper ist ein Unternehmen mit zentraler Bedeutung, viele Stadtwerke und Industriebetriebe sind von der Gasversorgung durch Uniper abhängig.“

Maßnahmenpaket soll Konzerne retten

Zur Unterstützung der angeschlagenen Gasimporteure hat die Bundesregierung nun ein milliardenschweres Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Dies beinhaltet neben einer staatlichen Beteiligung an Uniper von 30 % u. a. auch die Erhebung einer Umlage, welche zunächst bis März 2024 beschränkt ist. Die Höhe der Umlage kann im Verlauf noch weiter angepasst werden. Betroffen von der zusätzlichen Abgabe sind Privathaushalte und Unternehmen, die Gas nutzen. Sie können sich spätestens im Januar auf eine entsprechend hohe Rechnung einstellen. Mit der Absage der EU-Kommission, die Gasumlage von der Mehrwertsteuer zu befreien, kommen hier noch weitere Kosten auf Verbraucherinnen und Verbraucher zu.

Mit einem Fragezeichen versehen ist, ob auch Bezieher von Gas- und Kunden mit Festpreisverträgen die Umlage zahlen müssen. Letztere machen rund ein Drittel aller privaten und gewerblichen Gaskunden aus. Der Grund für diese Unklarheit: Die rechtliche Regelung zur Gasumlage sagt bislang zwar etwas über das Verhältnis von Importeur und Versorger aus, jedoch nichts über das von Versorger und Endkunden.

Gasumlage: Stadtwerke müssen in Vorleistung gehen

Welche Haushalte werden also überhaupt zur Kasse gebeten? Und was ist, wenn Kunden die gestiegenen Energiekosten nicht schultern können? Das fällt insbesondere Stadtwerken auf die Füße, die beim Gaseinkauf erst mal in Vorleistung gehen müssen. „Der Bund sollte die Umlage durch staatliche Zuschüsse verringern, wenn die Preise am Markt noch weiter steigen und damit eine zu große Belastung der Verbraucher und der Wirtschaft droht“, sagte der Präsident des Deutschen Städtetags, Markus Lewe, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (DPA).  Um einkommensschwache Haushalte zu unterstützen, plant die Bundesregierung bereits jetzt ein umfassendes Entlastungspaket. Dieses soll u. a. Steuererleichterungen sowie Maßnahmen beim Bürger- und Wohngeld beinhalten.

Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU), warnte auch vor Zahlungsschwierigkeiten für kommunale Energieversorger und Stadtwerke. Die Frage, wer per Umlage zur Kasse gebeten werde, müsse umgehend geklärt werden, so der Verbandschef. Eine finanzielle Schieflage von Stadtwerken könne sich auch massiv in den Kommunen auswirken: „Die kommunalen Unternehmen sind quasi Stabilitätsanker in der Kommune und für die Menschen vor Ort – wir dürfen nicht riskieren, dass diese Daseinsvorsorge ins Wanken gerät oder strandet.“

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