Alternative Antriebe aus der Steckdose: Kraftfahrzeug tankt Strom
Verkehr 1. Februar 2023

Alternative Antriebe: Förderung von Nutzfahrzeugen verlängert

Die Europäische Kommission hat die Verlängerung der Richtlinie zur Förderung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur genehmigt. Das Förderprogramm wird damit um zwei Jahre, bis Ende 2026, ausgeweitet und in seinem Umfang weiter ausgebaut.

Mehr auf Deutschlands Straßen: Laut dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung soll ein Drittel der Fahrleistung im schweren Straßengüterverkehr bis 2030 elektrisch oder auf Basis strombasierter Kraftstoffe erfolgen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde die „Richtlinie über die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit klimaschonenden, alternativen Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur“ (KsNI) erlassen.

Die Förderrichtlinie wurde Mitte 2021 erstmalig von der Europäischen Kommission genehmigt und galt bislang mit einer Laufzeit bis Ende 2024. Nun wurde das Förderprogramm um zwei weitere Jahre verlängert.

Fördergelder für Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur

Die finanziellen Mittel werden im Rahmen des Programms durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) zur Verfügung gestellt. Gefördert wird die Anschaffung von Nutz-, Sonder- und umgerüsteten Dieselfahrzeugen mit alternativen Antrieben wie Batterie und Brennstoffzelle sowie Plug-In-Hybride und hybride Oberleitungsantriebe. Die Fördermittel für alternative Antriebe liegen bis 2025 bei etwa 1,3 Milliarden Euro. Insgesamt werden 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben bei der Fahrzeuganschaffung gefördert.

Zum anderen bezuschusst das BMDV 80 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben für die Beschaffung betriebsnotwendiger Tank- und Ladeinfrastruktur mit 6,3 Milliarden Euro. Ebenfalls förderfähig ist die Erstellung von Machbarkeitsstudien. Die Bezuschussung für diese liegt bei 50 Prozent.

Planungssicherheit für alternative Antriebe

Förderfähig sind sowohl Privatunternehmen als auch kommunale Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie eingetragene Vereine. Gleichsam können Leasing- und Mietgeber eine Förderung in Anspruch nehmen. Durch die Verlängerung bis 2026 erhalten potenzielle Nutzer der Förderung wie auch Hersteller im Fahrzeug- oder Tank- bzw. Ladeinfrastruktur-Sektor Planungssicherheit für die kommenden Jahre.

Neben der Verlängerung wird zugleich der Höchstbetrag pro Antragsteller, Fördergegenstand und Kalenderjahr von zuvor 15 Millionen Euro auf 25 Millionen Euro aufgestockt. Das Gesamtbudget von 1,3 bzw. 6,3 Milliarden Euro bleibt jedoch gleich.

Fünfmal mehr Anträge für Förderung

Seit ihrem Start im August 2021 wird die Förderung immer häufiger in Anspruch genommen. So betrug das Antragsvolumen beim ersten Förderaufruf noch ca. 300 Millionen Euro. Beim zweiten Förderaufruf gingen bereits Anträge mit dem fünffachen Volumen beim BMDV ein.

Marianna Roscher
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